AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LuTri-IT GmbH
Stand: 10.2023

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im
gesamten Geschäftsverkehr der LuTri-IT GmbH; Friedhofweg 12a, 74842 Billigheim –
folgend vereinfachend „LuTri-IT GmbH“ genannt – erfolgen ausschließlich zu den
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung
und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung
zwischen LuTri-IT GmbH und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas
anderes vereinbart ist.
1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen
nicht mehr erwähnt werden.
1.3 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
1.4 Angebote von LuTri-IT GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen
sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.
1.5 LuTri-IT GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen
eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.
§ 2 Lieferung und Leistung
2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische
und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und
schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im
Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten,
ohne dass hieraus Rechte gegen LuTri-IT GmbH hergeleitet werden können.
2.2 LuTri-IT GmbH behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen /
Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.
2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum
vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben. wurde. Verzögert sich die
Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von LuTri-IT GmbH zu
vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des
Vertragspartners eingelagert werden.
2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist – im folgenden
vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt – wird nach dem voraussichtlichen
Leistungsvermögen von LuTri-IT GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und
vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und
Hindernisse, unabhängig davon, ob diese LuTri-IT GmbH oder beim Hersteller
eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung
behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel,
unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den
Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits
eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell
von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen
Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei
Monaten, kann der Vertragspartner – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten– vom
Vertrag zurücktreten.
2.5 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines
unverbindlichen Liefertermins LuTri-IT GmbH schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu
leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät LuTri-IT GmbH in Verzug. Für den Fall,
dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird
dieser bei leichter Fahrlässigkeit von LuTri-IT GmbH auf höchstens 5% der
vereinbarten Vergütung beschränkt. Ist der Vertragspartner eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen,
der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
so sind Schadensersatzansprüche in Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von
Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der
Leistung Schadenersatz geltend, so muss er LuTri-IT GmbH nach Ablauf der
vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung /
Leistung setzen. Eine Haftung von LuTri-IT GmbH ist jedoch ausgeschlossen, wenn
der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der
Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer
Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um LuTri-IT GmbH in Verzug zu setzen.
Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.
2.6 LuTri-IT GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie
durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer- / Leistungsverzögerung länger
als sechs Wochen andauert und dies nicht von LuTri-IT GmbH zu vertreten ist.
2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen
bedarf der Schriftform.
2.8 Bei Verzug der Annahme hat LuTri-IT GmbH zusätzlich zudem Zahlungsanspruch
das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder
vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann LuTri-IT GmbH
Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.
§ 3 Laufzeit und Kündigung
3.1 Wird keine ausdrückliche schriftlich vertragliche Regelung über die
Inanspruchnahme von Leistungen der LuTri-IT GmbH anderweitig getroffen, so wird
eine Inanspruchnahme von Leistung für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag
ist von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar. Die
Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 4 Prüfung und Gefahrenübergang
4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich. nach Erhalt auf
Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine
schriftliche Rüge, eingehend bei LuTri-IT GmbH binnen sechs Kalendertagen nach
Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass
es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne
vorheriges schriftliches Einverständnis von LuTri-IT GmbH werden auch bei
beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der
Vertragspartner.
4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw.
Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht
zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen
Beauftragten oder andere Personen, die von LuTri-IT GmbH benannt sind, auf den
Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von LuTri-IT GmbH
verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft
auf den Vertragspartner über.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen>
5.1 Die sich aus den jeweils ergebenden Preisen bzw. dem individuellen Angebot
ergebenden Preisen verstehen sich als Festpreise ab Billigheim. Mehrwertsteuer und
andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten,
Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert
berechnet.
5.2 LuTri-IT GmbH behält sich das Recht vor, den Preisangemessen zu erhöhen, wenn
nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von
Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen –
bei LuTri-IT GmbH eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.
5.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach
Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung /
Leistung
5.4 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von LuTri-IT GmbH nur mit
Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder
rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fallgeltend
gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem LuTriIT
GmbH die Forderung zusteht.
5.5 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungenen
nicht eingehalten werden, kann LuTri-IT GmbH jederzeit wahlweise Lieferung /
Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung
verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die LuTri-IT GmbH
Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden
sofort fällig. § 6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von LuTri-IT GmbH bis zur Erfüllung aller
Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum
Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag LuTri-IT GmbH zustehenden
Forderungen.
6.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen
Lieferungen / Leistungen von LuTri-IT GmbH, oder bei dessen Vermögensverfall kann
LuTri-IT GmbH vom Vertrag zurücktreten und ist LuTri-IT GmbH, im Falle der
Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die
Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich
nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich LuTri-IT GmbH und der
Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des
Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt
sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne
Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung
oder Reduzierung auf Nachweis von LuTri-IT GmbH oder des Vertragspartners
möglich ist.
6.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des
Liefergegenstands durch LuTri-IT GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der
Vertragspartner Kaufmann ist.
6.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von
LuTri-IT GmbH. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher
Vereinbarung mit LuTri-IT GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt
werden.
§ 7. Gewährleistung
7.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen
Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrenübergang
bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrenübergang bei einem
gebrauchten Kaufgegenstand nach Maßgabe folgender Bedingungen.
7.2.1 LuTri-IT GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukt ein Produktinformationen
allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmengrundsätzlich einsatzfähig
sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller
der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann
gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von LuTri-IT GmbH schriftlich bestätigt
wurden.
7.2.2 LuTri-IT GmbH kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die
Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der
von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw.
Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen
Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten
des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss an
ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte
Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software
und / oder, Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der
Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nichtursächlich für den gerügten
Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer,
Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht
werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch
andere als LuTri-IT GmbH oder von LuTri-IT GmbH hierzu autorisierte Dritte.
7.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
7.2.5 Unabhängig von vorstehendem gibt LuTri-IT GmbH etwaige weitergehende
Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den
Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.2.6 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang
sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach
Erhalt eingehend bei LuTri-IT GmbH zu rügen.
7.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von LuTri-IT GmbH Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahmeeiner Ersatzlieferung gegen
Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum
von LuTri-IT GmbH über. Falls LuTri-IT GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen,
schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt
entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet
LuTriIT GmbH nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst. entstanden
sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des
Vertragspartners.
7.2.8 Im Falle der Nachbesserung übernimmt LuTri-IT GmbH die Arbeitskosten. Alle
sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen
Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der
Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis
stehen.
7.2.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht
vorliegt, ist LuTri-IT GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und
zu Fakturieren.
§ 8. Haftungsbeschränkung
8.1 Ist LuTri-IT GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser
Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der
Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von
LuTri-IT GmbH ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten
gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder
Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene
Versicherung gedeckt, haftet LuTri-IT GmbH nur für die mit der Schadensregulierung
beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder
Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes
verursachten
Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von LuTri-IT
GmbH, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen
Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem
Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges in der in § 2 dieser Bedingungen
abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der
Geschäftsführer von LuTriIT GmbH, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen
von LuTri-IT GmbH für von diesen verursachte Schäden aufgrund leichter
Fahrlässigkeit.
§ 9 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
9.1 Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen
des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den
Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und
sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern
abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für
Anwendungsbeschränkungen.
§ 10 Streitbeilegungsverfahren
10.1 Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§ 11 Abwerbung von Personal
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Durchführung des Auftrages und
für die Folgezeit von einem Jahr kein Personal von LuTri-IT GmbH abzuwerben,
unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters so der des
Auftraggebers geschieht.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne
vorherige schriftliche Zustimmung von LuTri-IT GmbH abzutreten.
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand- soweit nach den gesetzlichen
Regeln zulässig vereinbar – für alle unmittelbar und mittelbar aus dem
Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Mosbach (Baden).
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der LuTri-IT GmbH mit Hilfe
automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit der LuTri-IT
GmbH seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung im
Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung
notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
11.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine
Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder
unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen
oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Stand: Buchholz, den 01.10.2023 LuTri-IT GmbH
Copyrights© bei LuTri-IT GmbH 2023

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